Verordnung
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Art. 82e Voraussetzungen und Auflagen
1 Auf den angemeldeten Flächen dürfen keine Herbizide, Insektizide und Akarizide mit besonderem Risikopotenzial eingesetzt werden, die im Aktionsplan Pflanzenschutzmittel vom 6. September 2017122 aufgeführt sind. Zusätzlich ist der Einsatz von Chloridazon nicht zugelassen. 2 Auf allen angemeldeten Flächen einer Kultur muss dieselbe Massnahme nach Anhang 6a oder dieselbe Kombination solcher Massnahmen umgesetzt werden. 3 Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen, die sich für den Beitrag nach Artikel 82d für den Zuckerrübenanbau anmelden, können sich nicht gleichzeitig für den Beitrag für Herbizidverzicht nach Artikel 81 anmelden. 4 Der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin muss pro angemeldete Fläche folgende Aufzeichnungen führen:
5 Der Kanton bestimmt, in welcher Form die Aufzeichnungen geliefert werden müssen. 122 Der Aktionsplan ist abrufbar unter www. blw.admin.ch > Nachhaltige Produktion > Pflanzenschutz > Pflanzenschutzmittel > Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. |