Verordnung
über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft
(Direktzahlungsverordnung, DZV)

vom 23. Oktober 2013 (Stand am 5. Juli 2021)


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Art. 92 Ausstieg eines Mitbewirtschafters oder einer Mitbewirtschafterin

Steigt ein Mit­be­wirt­schaf­ter oder ei­ne Mit­be­wirt­schaf­te­rin ei­ner Be­triebs­ge­mein­schaft oder ei­nes zu­sam­men­ge­schlos­se­nen Be­triebs aus der Be­wirt­schaf­tung aus, so bleibt der Ba­sis­wert in bis­he­ri­ger Hö­he er­hal­ten, wenn er oder sie zu­vor min­des­tens fünf Jah­re Mit­be­wirt­schaf­ter oder Mit­be­wirt­schaf­te­rin war. An­sons­ten re­du­ziert sich der Ba­sis­wert an­teils­mäs­sig zur Per­so­nen­zahl.

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