Eisenbahngesetz
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Art. 9m Personalinformationssystem
1 Die Trassenvergabestelle betreibt ein Personalinformationssystem für die Personaladministration. 2 Im Personalinformationssystem können die folgenden besonders schützenswerten Personendaten bearbeitet werden:
3 Der Verwaltungsrat erlässt Ausführungsbestimmungen über:
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