Eisenbahngesetz
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Art. 9n Pensionskasse
1 Die Geschäftsleitung und das übrige Personal sind bei der Pensionskasse des Bundes (PUBLICA) nach den Artikeln 32a–32m BPG58 versichert. 2 Die Trassenvergabestelle ist dem Vorsorgewerk Bund angeschlossen. |