Verordnung
über Bau und Betrieb der Eisenbahnen
(Eisenbahnverordnung, EBV)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 23 Abstände von Strassen

1 Wo Bahn­li­nie und Stras­se par­al­lel ver­lau­fen, ist für Neu­an­la­gen von Bah­nen oder Stras­sen zwi­schen dem Rand des nächs­ten Fahr­strei­fens und der nächs­ten Glei­sach­se ge­nü­gend Ab­stand ein­zu­hal­ten.

2165

3 Das Bahn­tras­see muss ge­gen­über ei­ner par­al­lel ver­lau­fen­den Stras­se sicht­bar ab­ge­grenzt sein.

165 Auf­ge­ho­ben durch Ziff. I der V vom 4. Nov. 2009, mit Wir­kung seit 1. Ju­li 2010 (AS 2009 5991).

BGE

122 II 103 () from 9. April 1996
Regeste: Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung (kombiniertes Verfahren) für die SBB-Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist (BAHN 2000). 1. Gewährleistung der Verkehrssicherheit bei einer Parallelführung von Eisenbahn und Nationalstrasse: - Geltungsbereich der Nationalstrassen- und Eisenbahngesetzgebung in bezug auf Fragen der Verkehrssicherheit (E. 2b); - Der Grundsatz der haushälterischen Bodennutzung (Art. 1 Abs. 1 RPG) rechtfertigt grundsätzlich eine möglichst weitgehende Parallelführung zweier Verkehrsträger (E. 3); - Voraussetzungen für die Bewilligung von Bauten innerhalb der Baulinie einer Nationalstrasse (Art. 23 f. NSG; E. 4a und b); eisenbahnrechtliche Anforderungen an die Parallelführung von Bahn und Strasse (E. 5a); - Bei konkreten Zweifeln über die Gewährleistung der Verkehrssicherheit hat die Plangenehmigungsbehörde die Sicherheitsfrage unzweideutig zu klären und ausdrücklich zu beurteilen (E. 4c und 5). 2. Mikrobielle Immissionen auf einen unmittelbar an die Bahnstrecke angrenzenden Lebensmittelbetrieb durch den Bahnverkehr (offene Toilettensysteme, Aufwirbelung von Bodenstaub): - Tragweite der Anordnung, nur Züge mit geschlossenen Toilettensystemen verkehren zu lassen (E. 6b und c); - Ergibt sich aus gutachtlichen Erhebungen nicht mit Klarheit, ob der Bahnbetrieb zu unhaltbaren mikrobiellen Immissionen führen könnte, sind die gutachtlichen Feststellungen mit Blick auf allfällig zu treffende Vorkehren am Betriebsgebäude oder an der Bahnstrecke durch den Experten präzisieren zu lassen (E. 6d).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden