Verordnung des EDI
über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und
Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten
(EDAV-DS-EDI)

vom 18. November 2015 (Stand am 11. September 2021)


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Art. 11 Nachführung der Anhänge

Das BLV führt die An­hän­ge 2, 3, 4 und 7 ent­spre­chend der in­ter­na­tio­na­len oder der tech­ni­schen Ent­wick­lung nach.

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