Verordnung des EDI
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Art. 1 Harmonisierte Bedingungen zum innergemeinschaftlichen Verkehr
(Art. 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 und 2, 24 Abs. 3 Bst. a und 25 Abs. 1 Bst. a EDAV-EU) Die massgebenden Erlasse der Europäischen Union (EU) über die harmonisierten Bedingungen zum innergemeinschaftlichen Verkehr sind in Anhang 1 aufgeführt. |