Bundesgesetz
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Art. 15h
1 Die Begleitgruppe empfiehlt dem BFE ein Planungsgebiet. Das Planungsgebiet muss so gross sein, dass mehrere Korridorvarianten ausgearbeitet werden können. 2 Der Bundesrat setzt das Planungsgebiet fest. 3 Er regelt, in welchen Fällen auf die Festsetzung eines Planungsgebiets verzichtet werden kann. |