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Art. 3 Bestandteile der Ergänzungsleistungen
1 Die Ergänzungsleistungen bestehen aus:
2 Die jährliche Ergänzungsleistung ist eine Geldleistung (Art. 15 ATSG4), die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten eine Sachleistung (Art. 14 ATSG). |