Verordnung
|
Art. 2 Vermögensschwelle 14
1 Ist eine Liegenschaft, die nach Artikel 9a Absatz 2 ELG nicht Bestandteil des Reinvermögens ist, mit Hypothekarschulden belastet, so bleiben diese bei der Ermittlung des Reinvermögens für die Vermögensschwelle nach Artikel 9a Absatz 1 ELG ausser Acht. 2 Meldet sich eine Person für eine jährliche Ergänzungsleistung an, ist für den Anspruch das Vermögen massgebend, das am ersten Tag des Monats vorhanden ist, ab dem die Ergänzungsleistung beansprucht wird. 14 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 29. Jan. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 599). BGE
122 V 19 () from 31. Januar 1996
Regeste: Art. 27 Abs. 1 ELV: Rückerstattung. Bei der Neuberechnung der Ergänzungsleistung zur Ermittlung des Rückerstattungsbetrages ist von den Verhältnissen auszugehen, wie sie im Rückerstattungszeitraum tatsächlich bestanden haben. Namentlich sind alle anspruchsrelevanten, das anrechenbare Einkommen erhöhenden und vermindernden Tatsachenänderungen (Art. 25 ELV) zu berücksichtigen. Eine Nachzahlung von Ergänzungsleistungen ist jedoch ausgeschlossen (vgl. Rz. 7034 WEL). |