Drucken
Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.

Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Übersetzung aus dem englischen und französischen Originaltext1

Art. 33 Staatenbeschwerden

Je­de Ho­he Ver­trags­par­tei kann den Ge­richts­hof we­gen je­der be­haup­te­ten Ver­let­zung die­ser Kon­ven­ti­on und der Pro­to­kol­le da­zu durch ei­ne an­de­re Ho­he Ver­trags­par­tei an­ru­fen.