Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Übersetzung aus dem englischen und französischen Originaltext1


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Art. 42 Urteile der Kammern

Ur­tei­le der Kam­mern wer­den nach Mass­ga­be des Ar­ti­kels 44 Ab­satz 2 end­gül­tig.

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