Verordnung
über die Anforderungen an die Energieeffizienz serienmässig hergestellter Anlagen, Fahrzeuge und Geräte
(Energieeffizienzverordnung, EnEV)

vom 1. November 2017 (Stand am 1. Juli 2021)


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Art. 17 Änderung anderer Erlasse

Die Än­de­rung an­de­rer Er­las­se wird in An­hang 5 ge­re­gelt.

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