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Verordnung
über die Anforderungen an die Energieeffizienz serienmässig hergestellter Anlagen, Fahrzeuge und Geräte
(Energieeffizienzverordnung, EnEV)

vom 1. November 2017 (Stand am 1. Januar 2022)

Art. 17 Änderung anderer Erlasse

Die Än­de­rung an­de­rer Er­las­se wird in An­hang 5 ge­re­gelt.