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Verordnung über die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (Energieförderungsverordnung, EnFV)
Art. 53Gesuch
1 Das Gesuch um einen Investitionsbeitrag ist beim BFE einzureichen.
2 Es kann erst gestellt werden, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt oder, sofern für ein Projekt keine Baubewilligung erforderlich ist, die Baureife des Projekts nachgewiesen ist.
3 Es hat sämtliche Angaben und Unterlagen nach Anhang 2.2 zu enthalten.