Verordnung
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Art. 34a Rückforderung der Investitionsbeiträge für Prospektions- oder Erschliessungsprojekte von Geothermiereservoiren 50
1 Wird ein Prospektions- oder Erschliessungsprojekt für ein Geothermiereservoir anderweitig genutzt und damit ein Gewinn erzielt, so kann das BFE die anteilsmässige oder vollständige Rückzahlung der ausbezahlten Investitionsbeiträge verfügen. 2 Das BFE ist vor einer anderweitigen Nutzung oder einer Veräusserung zu informieren über:
50 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 23. Nov. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 771). |
