Verordnung
über die Förderung der Produktion von Elektrizität
aus erneuerbaren Energien
(Energieförderungsverordnung, EnFV)


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Art. 10 Eigenverbrauch

Für den Ei­gen­ver­brauch und den Zu­sam­menschluss zum Ei­gen­ver­brauch gel­ten die Be­stim­mun­gen des 4. Ka­pi­tels 2. Ab­schnitt der EnV14.

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