Verordnung
über die Förderung der Produktion von Elektrizität
aus erneuerbaren Energien
(Energieförderungsverordnung, EnFV)


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Art. 13 Teilnahme von Photovoltaikanlagen

Am Ein­spei­se­ver­gü­tungs­sys­tem kön­nen nur gros­se Pho­to­vol­taik­an­la­gen teil­neh­men.

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