Verordnung
über die Förderung der Produktion von Elektrizität
aus erneuerbaren Energien
(Energieförderungsverordnung, EnFV)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 17 Vergütungsdauer und Mindestanforderungen

1 Die Ver­gü­tungs­dau­er und die Min­dest­an­for­de­run­gen sind in den An­hän­gen 1.1–1.5 fest­ge­legt.

2 Die Ver­gü­tungs­dau­er be­ginnt mit der tat­säch­li­chen In­be­trieb­nah­me der An­la­ge und kann nicht un­ter­bro­chen wer­den. Sie be­ginnt auch dann zu lau­fen, wenn der Be­trei­ber für die An­la­ge noch kei­ne Ver­gü­tung er­hält.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden