Verordnung
über die Förderung der Produktion von Elektrizität
aus erneuerbaren Energien
(Energieförderungsverordnung, EnFV)


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Art. 6 Kategorien von Photovoltaikanlagen

1 Die Pho­to­vol­taik­an­la­gen wer­den in fol­gen­de Ka­te­go­ri­en un­ter­teilt:

a.
in­te­grier­te An­la­gen;
b.
an­ge­bau­te oder frei­ste­hen­de An­la­gen.

2 In­te­grier­te An­la­gen sind An­la­gen, die in ein Ge­bäu­de in­te­griert sind und ne­ben der Elek­tri­zi­täts­pro­duk­ti­on zu­sätz­lich dem Wet­ter­schutz, dem Wär­me­schutz oder der Ab­sturz­si­che­rung die­nen.

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