Energiegesetz
(EnG)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 17 Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

1 Sind am Ort der Pro­duk­ti­on meh­re­re Grund­ei­gen­tü­me­rin­nen und Grund­ei­gen­tü­mer End­ver­brau­che­rin­nen und End­ver­brau­cher, so kön­nen sie sich zum ge­mein­sa­men Ei­gen­ver­brauch zu­sam­mensch­lies­sen, so­fern die ge­sam­te Pro­duk­ti­ons­leis­tung im Ver­hält­nis zur An­schluss­leis­tung am Mess­punkt (Art. 18 Abs. 1) er­heb­lich ist. Da­zu tref­fen sie mit dem An­la­ge­be­trei­ber und un­ter sich ei­ne Ver­ein­ba­rung.

2 Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer können einen gemeinsamen Eigenverbrauch am Ort der Produktion auch für Endverbraucherinnen und Endverbraucher vorsehen, die zu ihnen in einem Miet- oder Pachtverhältnis stehen. Sie sind für die Versorgung der am Zusammenschluss Beteiligten verantwortlich. Artikel 6 oder 7 des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 20079(StromVG) gilt sinngemäss. Der Bundesrat kann in Bezug auf die Rechte und Pflichten nach den Artikeln 6 und 7 StromVG Ausnahmen vorsehen.

3 Mie­te­rin­nen oder Mie­ter oder Päch­te­rin­nen oder Päch­ter ha­ben bei der Ein­füh­rung des ge­mein­sa­men Ei­gen­ver­brauchs durch die Grund­ei­gen­tü­me­rin oder den Grund­ei­gen­tü­mer die Mög­lich­keit, sich für die Grund­ver­sor­gung durch den Netz­be­trei­ber nach Ar­ti­kel 6 oder 7 StromVG zu ent­schei­den. Sie kön­nen die­sen An­spruch zu ei­nem spä­te­ren Zeit­punkt nur noch gel­tend ma­chen, wenn die Grund­ei­gen­tü­me­rin oder der Grund­ei­gen­tü­mer den Pflich­ten nach Ab­satz 2 nicht nach­kommt. Sie be­hal­ten grund­sätz­lich ih­ren An­spruch auf Netz­zu­gang nach Ar­ti­kel 13 StromVG.

4 Die Grund­ei­gen­tü­me­rin­nen und Grund­ei­gen­tü­mer ha­ben die mit der Ein­füh­rung des ge­mein­sa­men Ei­gen­ver­brauchs ver­bun­de­nen Kos­ten sel­ber zu tra­gen, so­weit sie nicht durch das Netz­nut­zungs­ent­gelt ge­deckt sind (Art. 14 StromVG). Sie dür­fen die­se Kos­ten nicht auf Mie­te­rin­nen und Mie­ter oder Päch­te­rin­nen und Päch­ter über­wäl­zen.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden