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Art. 64 Einreichung der Gesuche
1 Die Gesuche um Globalbeiträge sind dem BFE bis zum 31. Oktober des Vorjahres einzureichen. 2 Die Gesuche um Finanzhilfen an Einzelprojekte zur Förderung von Massnahmen nach Artikel 49 Absätze 2 und 3 EnG sind dem BFE mindestens drei Monate vor Beginn der Projektausführung einzureichen. 3 Das BFE legt in Richtlinien die weiteren Modalitäten fest. |