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Art. 75 Rechnungslegung
1 Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 2 Die Jahresrechnung ist nach den Vorschriften des OR60 über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung und zusätzlich nach den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER61 der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung zu erstellen. |