|
Art. 20 Berücksichtigung und Auswahl
1 Für Förderbeiträge werden nur Projekte und Programme berücksichtigt, die:
2 Die Projekte und Programme mit dem besten Verhältnis zwischen beantragtem Förderbeitrag und der diesem Beitrag anrechenbaren Stromeinsparung (Kostenwirksamkeit in Rp./kWh) erhalten einen Förderbeitrag. |