Energieverordnung
(EnV)

vom 1. November 2017 (Stand am 1. April 2023)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 26 Auszahlung der Geothermie-Garantie

Die Geo­ther­mie-Ga­ran­tie wird auf Ge­such hin aus­be­zahlt, wenn ein Pro­jekt als Teil- oder Miss­er­folg be­ur­teilt wird. Sie wird an­teils­mäs­sig aus­be­zahlt:

a.
bei ei­nem Tei­ler­folg;
b.
bei ei­nem Miss­er­folg, wenn das Pro­jekt an­der­wei­tig ge­nutzt und da­mit ein Ge­winn er­zielt wird.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback