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Art. 5 Technische Anforderungen und Verfahren
1 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) regelt insbesondere:
2 Es orientiert sich dabei an internationalen Normen, insbesondere an denjenigen der Europäischen Union und der Association of Issuing Bodies (AIB). |