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Art. 60 Kontrolle
1 Die Kantone kontrollieren und gewährleisten die korrekte Verwendung der Globalbeiträge. 2 Sie nehmen die Ergebnisse der Kontrolle in ihre Berichterstattung auf und bewahren die Unterlagen während 10 Jahren auf. 3 Im Bereich der Förderung von Massnahmen zur Energie- und Abwärmenutzung (Art. 50 EnG) führen sie Stichproben vor Ort durch. 4 Das BFE kontrolliert stichprobenweise:
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