Energieverordnung
(EnV)


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Art. 31 Auszahlungsplan

1 Über­stei­gen die ein­ge­reich­ten Ge­su­che die ver­füg­ba­ren Mit­tel, so er­stellt das BA­FU einen Aus­zah­lungs­plan.

2 Für die Rei­hen­fol­ge der Aus­zah­lun­gen ist der Zeit­punkt der Ein­rei­chung des Ge­suchs bei der kan­to­na­len Be­hör­de mass­ge­bend.

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