Drucken
Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.

Energieverordnung
(EnV)

Art. 31 Auszahlungsplan

1 Über­stei­gen die ein­ge­reich­ten Ge­su­che die ver­füg­ba­ren Mit­tel, so er­stellt das BA­FU einen Aus­zah­lungs­plan.

2 Für die Rei­hen­fol­ge der Aus­zah­lun­gen ist der Zeit­punkt der Ein­rei­chung des Ge­suchs bei der kan­to­na­len Be­hör­de mass­ge­bend.