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Art. 31 Auszahlungsplan
1 Übersteigen die eingereichten Gesuche die verfügbaren Mittel, so erstellt das BAFU einen Auszahlungsplan. 2 Für die Reihenfolge der Auszahlungen ist der Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs bei der kantonalen Behörde massgebend. |