Energieverordnung
(EnV)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 67 Entscheid

1 Über Ge­su­che um Fi­nanz­hil­fen an Ein­zel­pro­jek­te und über Ge­su­che um Glo­bal­bei­trä­ge ent­schei­det das BFE in­nert drei­er Mo­na­te nach Ein­gang des Ge­suchs. Aus­nahms­wei­se kann es die Frist um ma­xi­mal zwei Mo­na­te ver­län­gern.

2 Für die Be­ur­tei­lung der Ge­su­che kann es Sach­ver­stän­di­ge bei­zie­hen.

3 Es ori­en­tiert die Kan­to­ne über den Ent­scheid über Fi­nanz­hil­fen an Ein­zel­pro­jek­te, so­fern die­ser für den be­tref­fen­den Kan­ton von we­sent­li­cher Be­deu­tung ist.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden