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Energieverordnung
(EnV)

Art. 72 Budgetantrag

1 Die Voll­zugs­stel­le bud­ge­tiert die vor­aus­sicht­li­chen Voll­zugs­kos­ten und -ein­nah­men für je­des Ka­len­der­jahr.

2 Sie er­stellt das Bud­get ge­stützt auf einen Leis­tungs­ka­ta­log.

3 Das Bud­get ist so zu er­stel­len, dass die ge­plan­te Mit­tel­ver­wen­dung nach­voll­zieh­bar ist.

4 Der Bud­get­an­trag und der Leis­tungs­ka­ta­log für das fol­gen­de Ka­len­der­jahr ist dem BFE je­weils bis zum 31. Ok­to­ber zur Ge­neh­mi­gung vor­zu­le­gen.