Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Art. 72 Budgetantrag
1 Die Vollzugsstelle budgetiert die voraussichtlichen Vollzugskosten und -einnahmen für jedes Kalenderjahr. 2 Sie erstellt das Budget gestützt auf einen Leistungskatalog. 3 Das Budget ist so zu erstellen, dass die geplante Mittelverwendung nachvollziehbar ist. 4 Der Budgetantrag und der Leistungskatalog für das folgende Kalenderjahr ist dem BFE jeweils bis zum 31. Oktober zur Genehmigung vorzulegen. |