Energieverordnung
(EnV)


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Art. 75 Rechnungslegung

1 Das Rech­nungs­jahr ent­spricht dem Ka­len­der­jahr.

2 Die Jah­res­rech­nung ist nach den Vor­schrif­ten des OR116 über die kauf­män­ni­sche Buch­füh­rung und Rech­nungs­le­gung und zu­sätz­lich nach den Fa­ch­emp­feh­lun­gen zur Rech­nungs­le­gung Swiss GAAP FER117 der Stif­tung für Fa­ch­emp­feh­lun­gen zur Rech­nungs­le­gung zu er­stel­len.

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