Bundesgesetz
über den Erwerbsersatz
(Erwerbsersatzgesetz, EOG)1

1 Fassung gemäss Ziff. II 4 des BG vom 20. Dez. 2019 über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung, in Kraft seit 1. Juli 2021 (AS 2020 4525; BBl 2019 4103).


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Art. 16f Höchstbetrag

1 Die Mut­ter­schafts­ent­schä­di­gung be­trägt höchs­tens 220 Fran­ken60 im Tag. Ar­ti­kel 16a Ab­satz 2 gilt sinn­ge­mä­ss.

2 Die Mut­ter­schafts­ent­schä­di­gung wird ge­kürzt, so­weit sie den Höchst­be­trag nach Ab­satz 1 über­steigt.

60 Ent­schä­di­gung ge­mä­ss Art. 7 Abs. 2 der V vom 28. Aug. 2024 über An­pas­sun­gen an die Lohn- und Preis­ent­wick­lung bei der AHV/IV/EO ab dem Jahr 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 463).

BGE

140 V 368 (9C_166/2014) from 4. August 2014
Regeste: Art. 16b Abs. 1 lit. c Ziff. 1 EOG; Art. 10 ATSG; Mutterschaftsentschädigung; Begriff der Arbeitnehmerin. Eine Frau, die Anspruch auf eine kantonale berufliche Integrationsmassnahme für ausgesteuerte Arbeitslose hat, wird als Arbeitnehmerin im Sinne von Art. 16b Abs. 1 lit. c Ziff. 1 EOG betrachtet, sofern sie im Austausch gegen massgebenden Lohn in unselbstständiger Stellung Arbeitsleistung verrichtet. Insoweit ist Rz. 1073 1/10 zweiter Satz des Kreisschreibens des BSV über die Mutterschaftsentschädigung gesetzeswidrig (E. 3-5).

150 V 1 (9C_199/2023) from 11. Dezember 2023
Regeste: Art. 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Covid-19-Gesetz; Art. 2 Abs. 3bis und Art. 5 Abs. 3 Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall (sämtliche Bestimmungen in den vom 17. September 2020 bis 30. Juni 2021 geltenden Fassungen); arbeitgeberähnliche Stellung. Eine arbeitnehmende Person, die zeitgleich in verschiedenen Gesellschaften über eine arbeitgeberähnliche Stellung verfügt, hat nicht in Bezug auf jede dieser Tätigkeiten Anspruch auf den Höchstbetrag der Erwerbsausfallentschädigung gemäss Art. 5 Abs. 3 Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall (E. 6).

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