Bundesgesetz
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Art. 16v Form der Entschädigung und Anzahl der Taggelder
1 Die Entschädigung für den bezogenen Adoptionsurlaub wird als Taggeld ausgerichtet. 2 Es besteht Anspruch auf höchstens 14 Taggelder. 3 Wird der Urlaub wochenweise bezogen, so werden pro Woche 7 Taggelder ausgerichtet. 4 Wird der Urlaub tageweise bezogen, so werden pro 5 entschädigte Tage zusätzlich 2 Taggelder ausgerichtet. |