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Art. 24 Aufschub des Entschädigungsanspruchs der Mutter bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen
(Art. 16c Abs. 2 EOG)1 1Der Beginn des Entschädigungsanspruchs der Mutter wird aufgeschoben, wenn:2
2Der Aufschub beginnt mit dem Tag der Geburt und endet am Tag, an welchem das Neugeborene zur Mutter zurückkehrt oder stirbt. 1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 21. Okt. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 4697). |