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Art. 32 Ablauf
1 Die Zertifizierungsstelle prüft die Unterlagen darauf hin, ob die antragstellende Person auf das Zertifizierungsaudit vorbereitet ist. 2 Im Zertifizierungsaudit überprüft sie, ob die Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllt sind. 3 Sie erteilt das Zertifikat, wenn die Gemeinschaft, die Stammgemeinschaft oder der Herausgeber von Identifikationsmitteln die jeweiligen Anforderungen erfüllt. 4 Vor Ablauf der Geltungsdauer des Zertifikats ist wiederum ein Zertifizierungsaudit nach Vorgabe von Absatz 2 durchzuführen (Rezertifizierung). |
