Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG)
vom 28. September 2012 (Stand am 25. Juni 2020)
Art. 11Früherkennungs- und Überwachungssysteme
Das BAG betreibt in Zusammenarbeit mit weiteren Bundesstellen und den zuständigen kantonalen Stellen Systeme zur Früherkennung und Überwachung von übertragbaren Krankheiten. Es sorgt für die Koordination mit internationalen Systemen.