|
Art. 27 Bereitstellung von Informations- und Präventionsmaterial durch Betriebe und Veranstalter
Wer einen Betrieb führt, in dem sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden, oder wer Veranstaltungen durchführt, bei denen sexuelle Kontakte angeboten oder ermöglicht werden, muss zur Verhütung von HIV/Aids und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten Folgendes kostenlos bereitstellen:
|