Art. 17Bemessung des Einkommens der Nichterwerbstätigen
(Art. 19 Abs. 2 FamZG)
Für die Bemessung des Einkommens der Nichterwerbstätigen ist das steuerbare Einkommen nach dem Bundesgesetz vom 14. Dezember 199036 über die direkte Bundessteuer massgebend.