Die Verordnung vom 2. Dezember 19916 über die Leistungen bei vorzeitigem Altersrücktritt von Bediensteten in besonderen Dienstverhältnissen wird wie folgt geändert:
Art. 1 Bst. g
…
6 SR 510.24. Die hiernach aufgeführte Änd. ist eingefügt im genannten Erlass.