internationale Zusammenarbeit im Bereich von Forschung und Innovation.
2 Zur Sicherung des Forschungs- und Innovationsstandortes Schweiz kann er die Errichtung eines schweizerischen Innovationsparks unterstützen.
3 Der Bundesrat kann die Forschungsförderungsinstitutionen und Innosuisse beauftragen, einzeln oder gemeinsam themenorientierte Förderprogramme durchzuführen.9
4 Er kann die Forschungsförderungsinstitutionen und die Innosuisse mit Aufgaben der internationalen Zusammenarbeit beauftragen, deren Erfüllung ihre Fachkompetenz erfordert.10