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Art. 90 Höchstbeiträge
1 Für die Berechnung der Gutschriften werden pro Film höchstens angerechnet:
2 Ist eine Person sowohl für das Drehbuch als auch für die Regie zu Gutschriften berechtigt, so beträgt der Höchstbeitrag pro Film für diese Person 150 000 Franken. |