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Art. 4 Vielfalt und Qualität des Filmangebots
Der Bund kann zur Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt und der Qualität des Filmangebots Finanzhilfen und andere Formen der Unterstützung leisten, insbesondere an den Verleih, die öffentliche Vorführung und den Vertrieb. |