Verordnung
über den Finanz- und Lastenausgleich
(FiLaV)


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Art. 3 Ressourcenpotenzial pro Kopf der Einwohnerinnen und Einwohner 4

Das Res­sour­cen­po­ten­zi­al pro Kopf der Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner ist in An­hang 1 fest­ge­legt. Es ent­spricht dem Ver­hält­nis zwi­schen dem Res­sour­cen­po­ten­zi­al und dem Durch­schnitt der mitt­le­ren stän­di­gen und nicht­stän­di­gen Wohn­be­völ­ke­rung in den Be­mes­sungs­jah­ren des Res­sour­cen­po­ten­zi­als.

4 Fas­sung ge­mä­ss Ziff. I der V vom 4. Nov. 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 4753).

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