Bundesgesetz
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Art. 101 Erfasste Derivate
1 Die FINMA regelt, welche Derivate über eine zentrale Gegenpartei abgerechnet werden müssen. Sie berücksichtigt dabei:
2 Sie trägt dabei anerkannten internationalen Standards und der ausländischen Rechtsentwicklung Rechnung. Sie kann die Einführung der Abrechnungspflicht nach Derivatkategorie zeitlich staffeln. 3 Keine Abrechnungspflicht kann auferlegt werden für:
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