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Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG)
Art. 74Begriff
Als Transaktionsregister gilt eineEinrichtung, die Daten zu Transaktionen mit Derivaten, welche ihr nach Artikel 104 gemeldet werden, zentral sammelt, verwaltet und aufbewahrt.