Art. 35 Gegenstand des Pflichtangebots
(Art. 135 Abs. 1 und 4 FinfraG) 1 Das Pflichtangebot hat sich auf alle Arten von kotierten Beteiligungspapieren der Zielgesellschaft zu erstrecken. 2 Es hat auch Beteiligungspapiere zu umfassen, die mittels Beteiligungsderivaten neu geschaffen werden, wenn die damit verbundenen Rechte vor dem Ablauf der Nachfrist im Sinne von Artikel 130 Absatz 2 FinfraG ausgeübt werden. |