Die Finanzmarktinfrastruktur veröffentlicht regelmässig neben den Informationen nach Artikel 21 FinfraG:
a.
die Regeln und Verfahren für den Betrieb der Finanzmarktinfrastruktur, einschliesslich der Rechte und Pflichten der Finanzmarktinfrastruktur sowie der Teilnehmer;
b.
die Preise und Gebühren für die von der Finanzmarktinfrastruktur erbrachten Dienstleistungen, einschliesslich der Bedingungen für die Gewährung von Rabatten;
c.
die mit den erbrachten Dienstleistungen verbundenen Risiken für die Teilnehmer;
d.
die Kriterien zur Suspendierung und zum Ausschluss eines Teilnehmers;
e.
die Regeln und Verfahren beim Ausfall eines Teilnehmers;
f.
die Regeln und Verfahren, die erforderlich sind, um die Sicherheiten, Forderungen und Verpflichtungen von Teilnehmern und indirekten Teilnehmern getrennt zu halten und aufzuzeichnen sowie zu übertragen;
g.
die aggregierten Transaktionsvolumina und -beträge;
h.
die Anzahl, den Nominalwert und die Emissionswährung der zentral verwahrten Effekten;