Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Verordnung über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandelvom 25. November 2015 (Stand am 1. Januar 2019)(Art. 7 FinfraG) 1Die Finanzmarktinfrastruktur meldet der FINMA insbesondere:
2Sie darf dem Handelsregister Statutenänderungen erst zur Eintragung anmelden und Reglementsänderungen erst in Kraft setzen, wenn die FINMA die Änderungen genehmigt hat. |