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Verordnung über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel

vom 25. November 2015 (Stand am 1. Januar 2019)

Art. 93 Inhalt der Meldung

(Art. 105 Abs. 2 Fin­fraG)

Die Mel­dung ent­hält die An­ga­ben nach An­hang 2.