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Verordnung über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel
vom 25. November 2015 (Stand am 1. Januar 2019)
Art. 93
Inhalt der Meldung
(Art. 105 Abs. 2 FinfraG)
Die Meldung enthält die Angaben nach Anhang 2.